Verwaltungsdigitalisierung: OZG auf dem Abstellgleis?

Rolf Dindorf

Über sieben Brücken musst Du gehen bis in Deutschland die Verwaltung digitalisiert wird. Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat seinen Jahresbericht 2022 vorgelegt.

Als Lichtblick bewertet der NKR die Einführung des Digitalchecks. Demnach müssen alle Bundesministerien ab Januar 2023 ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Der NKR prüft dann, ob und inwiefern, Vollzugs- und Digitalisierungsfragen in der Gesetzgebung von vornherein mitgedacht wurden.  „Digitalisierung ist und bleibt der wesentlicher Schlüssel für den Abbau von Bürokratie. Viele Digitalisierungshürden stecken schon im Gesetzestext. Nur Regeln, die mit Vollzugsexperten besprochen wurden und praxisnah gestaltet sind, können einfach umgesetzt werden. Unser Ziel muss es sein, dass Unterschriften und persönliche Gänge zum Amt vollständig gestrichen und Papiernachweise durch Datenaustausche ersetzt werden.“

Diagramm Verwaltungsdigitalisierung OZG

Während es bei der Einführung des Digitalchecks vorangeht, sieht der NKR die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fünf Jahre nach seiner Verabschiedung mit großer Sorge. Trotz gewisser Fortschritte sind mit auslaufender Umsetzungsfrist am 31. Dezember dieses Jahres erst 33 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend online verfügbar. Ursachen sind komplizierte Koordinierungsstrukturen, fehlende Standardisierung und mangelnde Verbindlichkeit im Zusammenwirkgen von Bund, Ländern und Kommunen. „Bei der Verwaltungsdigitalisierung sieht der NKR akuten Handlungsbedarf und die Notwendigkeit für ein konsequentes Umsteuern der Politik. Wir fordern ein OZG-Nachfolgegesetz, für das alle Beteiligten an einen Tisch gebracht werden müssen. Der NKR legt in seinem Jahresbericht konkrete Empfehlungen vor, worauf es bei einem OZG 2.0 ankommt.“

Kritik übt der NKR auch daran, wie Gesetze zustande kommen. „Viel zu oft werden neue Regelungen im Eilverfahren verabschiedet, ohne das wertvolle Praxiswissen von Betroffenen ausreichend einzubeziehen – und das auch jenseits zeitkritischer Krisengesetzgebung“. „Abstimmungs- und Beteiligungsfristen werden immer knapper, sodass eine seriöse und verantwortbare Prüfung der Gesetzesentwürfe kaum mehr möglich ist. Das muss sich ändern.“

Trotz aller bisheriger Anstrengungen und guter Impulse für mehr Bürokratieabbau, Bessere Rechtsetzung und eine digitale Verwaltung sind spürbare Entlastungen noch zu wenig erkennbar. „Die Regierung hat ein Belastungsmoratorium beschlossen. Sie hat ein Bürokratieentlastungsgesetz angekündigt. Sie hat erkannt, dass man in der fortwährenden Krise Bürger, Unternehmen und auch die Verwaltung selbst gezielt entlasten muss. Und das nicht nur finanziell, sondern beim Aufwand, der mit unnötiger Bürokratie einhergeht. Die Bundesregierung muss diesen Ankündigungen jetzt Taten folgen lassen. Die angekündigten Gesetzespakete zur leichteren Fachkräftegewinnung und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren werden zeigen, wie ernst es der Regierung ist“.

NKR Jahresbericht 2022: Bürokratieabbau in der Zeitenwende

Photo: iStock (c)


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