Digitalisierung in Deutschland: Ein Blick auf den EU-Vergleich 2025

Rolf Dindorf

Der Bitkom-DESI-Index 2025 zeigt, dass Deutschland in der Digitalisierung innerhalb der EU Fortschritte gemacht hat. Das Land hat sich im Vergleich zum Vorjahr von Platz 16 auf Platz 14 der 27 Mitgliedsstaaten verbessert. Trotz dieses Aufstiegs liegt Deutschland jedoch immer noch knapp unter dem EU-Durchschnitt.

Die Bundesrepublik zeigt in einigen Bereichen Stärken:

  • Digitale Wirtschaft: Deutschland belegt hier Rang 8 in der EU. Insbesondere bei der Nutzung von Künstlicher Intelligenz und Cloud-Technologien gab es schnellere Entwicklungen als im EU-Durchschnitt. Dänemark, Finnland und Schweden führen in dieser Kategorie.
  • Netzqualität: Bei der Qualität der digitalen Infrastruktur erreicht Deutschland Platz 9. Jedoch wird die vorhandene Infrastruktur nicht vollständig genutzt, was sich in Platz 19 bei der Netznutzung widerspiegelt.

In anderen Bereichen besteht Nachholbedarf:

  • Digitale Kompetenzen: Deutschland liegt hier auf Platz 15 im EU-Vergleich. Rund 20 Prozent der deutschen Bürgerinnen und Bürger verfügen überdurchschnittliche IT-Fähigkeiten, was acht Prozentpunkte unter dem EU-Durchschnitt liegt. Finnland, die Niederlande und Schweden führen in diesem Bereich
  • Digitale Verwaltung: Hier belegt Deutschland den schlechtesten Platz (Rang 21). Die Daten der EU zeigen in fast allen Indikatoren unterdurchschnittliche Werte für die Digitalisierung der Behörden. Nur 38 Prozent der Formulare sind mit bereits bekannten Daten vorausgefüllt, während der EU-Durchschnitt bei 71 Prozent liegt. Auch die Nutzung digitaler Verwaltungsdienste liegt mehr als zehn Prozentpunkte unter dem Durchschnitt.

Um die Digitalisierung voranzubringen, sieht der Bitkom Handlungsbedarf in der Stärkung der Digital- und Medienkompetenz, beginnend in der Schule bis hin zur beruflichen Weiterbildung. Zusätzlich schlägt der Verband zur Beschleunigung der Verwaltungsdigitalisierung die Abschaffung der Schriftformerfordernis per Generalklausel sowie eine gesetzliche Verankerung des „Once-Only-Prinzips“ vor. Letzteres würde bedeuten, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Daten bei Behörden nur noch einmal angeben müssen.

Photos: iStock(c), bitkom (c)


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