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Nach dem Onlinezugangsgesetz sollen in Deutschland bis Ende 2022 die
Verwaltungsleistungen online angeboten werden (E-Government). Hierzu sind umfangreiche Anpassungen der Verwaltungsprozesse und Erweiterungen der vorhandenen IT-Infrastrukturen erforderlich.
Mit der geschlossenen Vereinbarung verständigen sich
Land und Kommunen auf ein gemeinsames Vorgehen. Dabei werden Basisdienste wie Antragsmanagement, Bezahlsystem, sichere Kommunikationsdienste, E-Rechnung und weitere IT-Infrastrukturen vom Land beschafft, ab 2019 im Landesbetrieb Daten
und Information betrieben und den Kommunen zur Nutzung bereitgestellt.
Die Kooperationsvereinbarung ist eine der ersten, mit der in einem Flächenland die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwischen Land und Kommunen vereinbart wird.
Das Onlinezugangsgesetz legt einen wichtigen Grundstein zur weiteren Digitalisierung von Verwaltungsleistungen, stellt die Kommunen aber auch vor große Herausforderungen.
Künftig steht den Kommunalverwaltungen eine Austauschplattform zur Verfügung, die eine Übertragung von einmal erstellten digitalen Prozessen in andere Körperschaften ermöglicht. So muss nicht jede Verwaltung das Rad neu erfinden. Gemeinsam werden das Land und die Kommunen die Vorgaben des Portalverbundes erfüllen. Bis zum Jahr 2022 werden die kommunalen und staatlichen Leistungs- und Zuständigkeitsinformationen und die digitalen Prozesse im gemeinsamen Serviceportal
gebündelt.
Bereits im September 2018 ist eine Zusammenarbeit zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden für ein gemeinsames Bürger- und Unternehmenskonto, dem rlpServiceKonto, unterzeichnet worden. Der Kooperationsvertrag erweitert die langjährige Zusammenarbeit und legt die Grundlage für eine technische Standardisierung bei der Umsetzung der Verwaltungsprozesse in Rheinland-Pfalz.
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