E-Government – Startschuss zur elektronischen Akte in der rheinland-pfälzischen Justiz

Rolf Dindorf

Führungskräfteberater Dindorf
Am Landgericht Kaiserslautern gab es den symbolischen Startschuss zur Einführung der elektronischen Akte (eAkte) in der rheinland-pfälzischen Justiz. Alle neu eingehenden Zivilverfahren werden beim Landgericht Kaiserslautern ausschließlich in elektronischer und nicht mehr in Papierform geführt werden. Das Landgericht ist damit das erste rheinland-pfälzische Gericht, bei dem die elektronische Akte künftig im Echtbetrieb im Einsatz sein wird.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz stehen am Anfang eines Umbruchs, der ein Mammutprojekt für die Justiz darstellt. Bis zum 1. Januar 2026 muss die heutige Papierakte einer elektronischen Aktenführung gewichen sein. Die Justiz wird ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dadurch einerseits eine zeitgemäße technische Ausstattung zur Verfügung stellen und anderseits den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen elektronischen Zugang zu den Gericht und Staatsanwaltschaften ermöglichen. Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte ist ein notwendiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Modernisierung der Justiz.

Bereits seit 2. November 2017 können alle Gerichte in Rheinland-Pfalz im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs elektronische Nachrichten, wie z.B. Klagen, Anträge und sonstige Schriftsätze, empfangen. Ein Zugang mittels herkömmlicher E-Mail ist dabei jedoch nicht möglich, da die Daten in gerichtlichen Verfahren besonderer Sensibilität unterliegen und die Übermittlungswege – durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – besonders gesichert werden müssen. Weitere Informationen über den Zugang zum elektronischen Rechtsverkehr findet man unter www.erv.justiz.rlp.de.

Insgesamt sind 83 Justizbehörden mit über 5.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszustatten und mit dem neuen Arbeitsmedium vertraut zu machen. Die Nutzung der elektronischen Akte bedingt nicht nur eine moderne Ausstattung der Büroarbeitsplätze. Eine besondere Herausforderung liegt auch in der Ertüchtigung der Gerichtssäle. Bei über 250 Gerichtssälen des Landes sind teilweise auch Baumaßnahmen unumgänglich um moderne Medientechnik und die erforderliche Netzinfrastruktur zu implementieren. Bei den historischen Gebäuden sind bei der Modernisierung auch Auflagen des Denkmalschutzes zu beachten.

Für die Neuausstattung der Gerichtssäle ist unter anderem der Einsatz moderner, flach abklappbarer Monitore vorgesehen, auf denen der Akteninhalt entweder mittels Touchfunktion oder Mausklick aufgerufen und umgeblättert werden kann. In Zukunft sollen Richter, Rechtspfleger und Staatsanwälte weder versteckt hinter Aktenstapeln, noch hinter Monitoren sitzen. Über Großflächenbildschirme können Verfahrensbeteiligte und Öffentlichkeit gemeinsam Einblick in Akteninhalte, etwa Bild- und Filmmaterial, nehmen.

Mit der Vielzahl von technischen, aber auch personellen, strategischen, rechtlichen, organisatorischen, finanziellen, organisationskulturellen und sozialen Herausforderungen der Einführung einer elektronischen Akte in der Justiz beschäftigt sich ein bei dem Ministerium der Justiz angesiedelte Programm „eJustice rlp„.


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