Digitalisierung: Öffentliche Verwaltungen investieren in E-Akte und Open Government

Rolf Dindorf

Digitalisierung öffentliche Verwaltung
Onlinezugangsgesetz, digitales Bürgerportal, E-Government-Gesetz: Die Agenda der Anforderungen an die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen ist lang. Abseits des Dauerthemas IT-Sicherheit beschäftigt die Behörden vor allem die Umsetzung der E-Akte. Darüber hinaus stehen Open- und Mobile-Government-Projekte weit oben auf der digitalen Prioritätenliste. Das zeigt die Studie „Branchenkompass Public Services 2018“ von Sopra Steria Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut.
Herzstück der Investitionen in Bund, Ländern und Gemeinden ist die Umstellung auf die papierlose Aktenführung: 38 Prozent der von Sopra Steria Consulting und dem F.A.Z.-Institut befragten Entscheider aus 100 deutschen Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltungen will bis 2020 hierfür einen erheblichen Budgetanteil einsetzen. Bei einer Mehrheit von 57 Prozent der Verwaltungsentscheider befinden sich die elektronische Akte und digitale Arbeitsabläufe in der Umsetzungsphase.

Die öffentliche Verwaltung wird offen und mobil
Signifikante Investitionen planen die öffentlichen Verwaltungen zudem in den Bereichen Open Government und Mobile Government. Open Government bedeutet, dass Informationen und Daten, insbesondere solche, die von öffentlichen Institutionen produziert werden, öffentlich frei verfügbar und weiter nutzbar sein sollen. Open Government eröffnet zusätzliche Chancen für politische Teilhabe interessierter Bürgerinnen und Bürger. Zugleich erleichtern die öffentlichen Verwaltungen Unternehmen den Zugriff zu Daten (Open Data) und liefern ihnen damit Impulse zur Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Damit die von Bund-, Länder- und Kommunalverwaltungen bereitgestellten Informationen einfach auffindbar sind, wurde das bundesweite Metadatenportal GovData geschaffen.

Mobile Government ist vor allem Thema der großen Kommunen ab 100.000 Einwohner. Diese haben zumeist schon investiert (50 Prozent), jeder dritter Verwaltungsentscheider berichtet von geplanten Projekten. Immer mehr Städte und Gemeinden ermöglichen bereits Verwaltungsservices auf mobilen Endgeräten. Bekannte Beispiele sind Melde-Apps, mit denen Verkehrsprobleme oder Müllablagerungen mitgeteilt werden können.

Mobile Endgeräte verändern zudem die Arbeit der Verwaltungsmitarbeiter. Ein Beispiel dafür ist der im Oktober 2017 gestartete Pilotbetrieb „Mobiler Arbeitsplatz“ der Polizei Rheinland-Pfalz. Hier bietet die Anbindung mobiler Endgeräte viele Vorteile, indem beispielsweise Daten zu Verkehrsunfällen oder Strafanzeigen direkt vor Ort eingegeben oder Daten aus dem Einwohnermeldesystem abgerufen und überprüft werden können.

Mit dem spürbaren Fachkräftemangel wächst das Interesse bei Bund, Ländern und Kommunen an Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz (KI) und Blockchain. Ziel ist, mehr Tätigkeiten zu automatisieren. Bisher haben zwei Prozent der befragten Verwaltungen in KI-Lösungen investiert. Bis 2020 wird dieser Anteil allerdings auf 16 Prozent steigen. Konkrete Einsatzfelder sind die Analyse, Kategorisierung und Verteilung von Bürgeranfragen sowie von Anträgen.


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