Digitale Verwaltung – Das Beispiel Servicekonto Hessen

strategisches Personalmanagement Verwaltung
Rolf Dindorf

Bequem Behördenangelegenheiten von zu Hause erledigen: Das ist ab sofort für einige Verwaltungsdienstleistungen von Land und Kommunen in Hessen möglich. Mit dem Servicekonto Hessen können Bürgerinnen und Bürger über das Internet verschiedene Leistungen der Landes- und Kommunalverwaltungen einfach und zu jeder Zeit in Anspruch nehmen.

„Wir starten mit dem ‚Standesamtsportal‘. Hier können zum Beispiel Geburts- oder Eheurkunden beantragt werden. In einigen Großstädten können mit dem Servicekonto schon Bewohnerparkausweise beantragt werden, zeitnah kommen BAföG-Anträge hinzu“, erläutert der Hessische Innenminister Peter Beuth. „Wir werden das Angebot kontinuierlich weiter ausbauen. Damit sind die Nutzerinnen und Nutzer künftig unabhängig vom Ort oder Öffnungszeiten der Verwaltungsstellen.“

Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort für das Servicekonto Hessen registrieren. Die Anwendung wurde im Programm „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ der Hessischen Landesregierung entwickelt und basiert auf dem im September verabschiedeten hessischen E-Government-Gesetz. Es bildet den rechtlichen Rahmen, um Onlinedienste der Verwaltung weiter auszubauen. Durch das Gesetz sollen Hindernisse abgebaut und den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft sowie den Landes- und Kommunalbehörden effizientere Verwaltungsdienste ermöglicht werden.

Vom „Standesamtsportal“ aus sind die Online-Services bereits von 361 hessischen Standesämtern erreichbar. Hier können Bürgerinnen und Bürger etwa die Ausstellung von Personenstandsurkunden, wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden elektronisch beantragen. Als ein weiterer mit dem Servicekonto unterstützter lokaler Service wird zudem die Möglichkeit zur Internet-Beantragung von Bewohner-Parkausweisen inklusive elektronischer Bezahlmöglichkeit (ePayment) bei den Städten Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden und Darmstadt bereitgestellt. Künftig sollen über das Servicekonto Hessen auch Antragsverfahren zur Sondernutzung oder auch im Sozialportal möglich sein. Weitere Online-Services sind in Vorbereitung.

Im Internet kann das Servicekonto auf https://mein-service.hessen.de oder dem Webauftritt der jeweiligen angeschlossenen Kommune direkt erreicht werden. Hier finden sich auch ein Zugang zum zugeordneten Postfach und weitere hilfreiche Informationen. Alternativ steht im jeweiligen Antragsverfahren beim Aufruf des Servicekontos auch die Möglichkeit zur Erstregistrierung zur Verfügung.

Beitragsbild: (c) iStock

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