Digitale Kommunalverwaltung: Deutlicher Nachholbedarf beim OZG

Rolf Dindorf

Die Mitarbeiter der deutschen Verwaltung sehen Nachholbedarf bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) in ihrer Kommune. Das belegt eine aktuelle Umfrage der Management- und Technologieberatung BearingPoint. Das Onlinezugangsgesetz, das 2017 in Kraft trat, sieht die Digitalisierung sämtlicher Verwaltungsleistungen für Bürger bis zum Jahr 2022 vor.

Etwa ein Viertel der Befragten (23 Prozent) gibt in der Umfrage an, dass sich in der eigenen Kommune nur geringfügig um die Umsetzung des OZG gekümmert wird. Hinzukommt, dass 42 Prozent der Umfrage-Teilnehmer die Bedeutung des Onlinezugangsgesetzes für die bürgerfreundliche Gestaltung der Kommune als gering oder eher gering empfinden.

Als größte Herausforderungen bei der Umsetzung des OZG sehen die Verwaltungsmitarbeiter die Anpassung der bestehenden Prozesse und Organisationen (81 Prozent), das Budget (45 Prozent) sowie die Mitarbeitermotivation und Verfügbarkeit von IT-Lösungen und IT-Infrastruktur (jeweils 42 Prozent).

Vor allem das Personal scheint oft außen vor zu bleiben: 77 Prozent der Befragten geben an, dass das Personalmanagement kein Arbeitsschwerpunkt ihrer Kommune bei der Umsetzung des OZG sei.

Auch was die konkreten Anforderungen an die eigene Kommune durch das Onlinezugangsgesetz angeht, herrscht unter vielen Verwaltungsmitarbeitern Unwissenheit. Etwa die Hälfte der Befragten weiß nicht, was durch die Umsetzung des OZG auf die Kommune zukommt. Darüber hinaus fühlen sich viele Kommunen im Stich gelassen: 55 Prozent geben an, dass ihre Kommune sich nicht ausreichend in die Landes- und Bundesaktivitäten einbezogen fühlt und nur 16 Prozent glauben, dass sie mit ihrem aktuellen IT-Dienstleister überhaupt gut auf die Umsetzung des OZG eingestellt sind. Laut der Umfrage wünschen sich die Kommunen von ihren zuständigen Landesverwaltungen vor allem klare und verbindliche Absprachen, verlässliche Zusagen, klare Zuständigkeiten und Standardisierungen.

65 Prozent geben außerdem an, dass sie sich sogenannte Software-as-a-Service-Angebote vom Bund, der FITKO (Föderale IT-Kooperation) oder den Federführerländern wünschen. Danach gefragt, wie aus ihrer Sicht eine optimale Zusammenarbeit auf Landesebene aussehen müsste, äußern die Befragten vor allem den Wunsch nach mehr Transparenz, OpenSource-Software sowie nach einem regelmäßigen Austausch und einer stärkeren Vernetzung innerhalb der Landesverwaltung.

Über das Onlinezugangsgesetz
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) wurde im August 2017 verabschiedet und legt fest, dass innerhalb von fünf Jahren sämtliche Verwaltungsleistungen in Deutschland über ein Bürgerportal digital verfügbar sein müssen. Dazu müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsportale zu einem gemeinsamen Portalverbund zusammenschließen. Über ein individuelles Nutzerkonto mit elektronischer Identifizierung sollen Bürgerinnen und Bürger so zukünftig Behördengänge vom Computer aus erledigen können.

Photo: (c) iStock


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