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Damit die Bundesverwaltung ihre Personalgewinnung verbessern kann hat der Deutsche Bundestag dem Entwurf des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes (BesStMG) mit breiter Mehrheit zugestimmt. Durch attraktive finanzielle Verbesserungen wird das Dienstrecht des Bundes mit Blick auf den demografischen Wandel, den Fachkräftemangel und die Digitalisierung zukunftsfähig weiterentwickelt.
Das Gesetz, das zum Jahresbeginn in Kraft treten soll, enthält weitreichende Maßnahmen:
Besonderes Augenmerk angesichts der herausfordernden Aufgabe der Fachkräftegewinnung verdient die neue Personalgewinnungsprämie. Künftig kann eine bis zu 30-prozentige Prämie in Mangelbereichen bis zu 12 Jahren gewährt werden. Drohende Abwanderung von Fachkräften kann der Bund künftig mit einer Bindeprämie abwehren.
Der Auslandsverwendungszuschlag für besondere Einsätze von Bundespolizei, Bundeswehr und allgemeiner Verwaltung wird deutlich erhöht. Wer den Höchstbetrag der Stufe 6 bezieht, soll künftig einen Netto-Zuschlag von 145,- Euro pro Einsatztag erhalten. Besondere zeitliche Belastungen bei Soldaten werden künftig pauschal mit 91 Euro pro Tag brutto vergütet.
Änderungen gibt es auch bei den Stellenzulagen:
Die Polizeizulage wird um 40 Prozent auf 190 Euro erhöht.
Im maritimen Bereich von Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr und Wasserstraßen-/Schifffahrtsverwaltung werden die Erschwerniszulagen mit der Stellenzulage zusammengefasst und ebenfalls um 40 Prozent auf 136 bis 350 Euro erhöht.
Im Sicherheitsbereich werden Stellenzulagen für die Nachrichtendienste und BSI deutlich erhöht.
Überdies werden für den Bund neue Stellenzulagen für zentrale und sicherheitskritische IT-Bereiche eingeführt, wie z.B. für die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS), die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden (BDBOS) und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben oder den Cyber- und Informationsraum der Bundeswehr.
Photo: iStock (c)
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