Die Interviewreihe „Kür oder Pflicht? Digitalisierung in der Kommunalverwaltung“ – heute mit Oberbürgermeister Czisch

Rolf Dindorf

Oberbürgermeister Gunter Czisch Ulm
Die nächsten Jahrzehnte werden durch den digitalen Wandel geprägt sein dem sich auch die Kommunen nicht entziehen können. Flexibilität und Schnelligkeit in einer immer rascher drehenden Welt werden auch von der Kommunalverwaltung verlangt (z.B. Apps, Öffnungszeiten, E-Government). Städte und Gemeinden bewegen sich hin zur Smart City.
Doch was heißt das konkret für die Stadtverwaltungen vor Ort? Praktiker nehmen dazu kurz und knackig Stellung.
Heute mit Gunter Czisch, Oberbürgermeister von Ulm.

1 Was plant Ulm als eine der Gewinnerstädte des Wettbewerbs
Zukunftsstadt 2030?
Ziel der Zukunftsstadt Ulm 2030 ist es, Nachhaltigkeit gemeinsam mit den
Bürgerinnen und Bürgern unter Nutzung ressourceneffizienter digitaler Techniken in der Stadtentwicklung zu etablieren.

In den ersten beiden Phasen der Zukunftsstadt Ulm 2030 – von Juli 2015 bis Juni 2018 – stand die Entwicklung einer gemeinsamen Vision für das zukünftige digitale Leben in Ulm im Fokus. Mehr als 400 Ideen aus der Bürgerschaft sammelten die Stadt Ulm und ihre Partner aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung in Online-Dialogen und Offline-Formaten. Die Ideen der Bürgerschaft wurden in Prototypen überführt, die gesellschaftlicher, technischer und wissenschaftlicher Sicht beleuchtet wurden, bevor sie in konkrete Umsetzungsprojekte in den vier Handlungsfeldern Bildung, Mobilität, Demographie und Verwaltung mündeten.

In Phase 3 werden der öffentliche wie auch der private Raum mit Sensoren und Aktoren ausgestattet, deren Daten auf einer urbanen Ulmer Datenplattform zusammengeführt werden. Aus den wachsenden Datenbeständen können so kontinuierlich sichtbar neue Anwendungsfälle für Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Verwaltung, Unternehmen und Forschungsträger aufgebaut und entwickelt werden.
Mit dem Ansatz der Zukunftsstadt Ulm 2030, das Internet der Dinge (Internet of Things = IoT) im gesellschaftlichen Bereich für alle anzuwenden, entstehen erstmals neue und übertragbare Geschäftsmodelle für mittelgroße Städte.

2. Ein Blick in die Zukunft: Wie schaut die Smart City Ulm im Jahr 2030
aus?
Für die Stadt Ulm richtet sich mit Ihren Aktivitäten an den
Herausforderungen für eine clevere Stadt aus. Daher steht für die Stadt
Ulm die Frage im Mittelpunkt, wie mögliche Potentiale der Digitalisierung
und Ihrer neuen Technologien für die Stadt identifiziert und echte
Mehrwerte und Resultate für Gesellschaft, Wirtschaft und
Wissenschaftsstandort geschaffen werden können.
Der Aufbau von Kompetenzen in der Stadtgesellschaft ist gelungen und wird weiter vorangetrieben. Die Stadt hat weiterhin verschiedene Strategien wie auch ein Datenethikkonzept zusammen mit der Bürgerschaft erarbeitet und
umgesetzt.

3. Welche Veränderungen kommen durch die Digitalisierung auf den
Personalbestand und die Personalentwicklung zu? 
In den Vordergrund rücken Anwendung, Planung und Gestaltung der IT sowie das Prozessmanagement. Qualifizierung im sozio-technischen Bereich und Managementkompetenzen werden verstärkt eine Rolle spielen. War bisher der Schwerpunkt in der Aus- und Weiterbildung auf reiner Wissensvermittlung gelegen, so nimmt in Zukunft die Ausbildung von Kompetenzen einen höheren Stellenwert ein. Auch Kommunikations-und Konfliktmanagementkompetenzen werden an Bedeutung gewinnen. Die Vermittlung von Wissen erfolgt verstärkt interdisziplinär, um Verwaltungsmitarbeiter in die Lage zu versetzten
querschnittsorientiert zu arbeiten und Lösungen zu entwickeln.

4. Stichwort E Government: wo steht Ulm derzeit im Hinblick auf die
Online-Abwicklung von Behördengängen? Was planen Sie für die
nächsten Jahre? 
Die Stadt Ulm richtet sich für die Online-Abwicklung von Behördengängen
an landes- bzw. bundesweit gesetzten Standards aus und nutzt die
Angebote des landesweiten kommunalen RZ-Verbunds ITEOS. Das
Landesportal service-bw ist in www.ulm.de eingebunden. Dies eröffnet z.B.
die Möglichkeit, Behördenkonten zu aktivieren, sobald die entsprechenden
Angebote verfügbar sind. Die Stadt Ulm verfügt damit über die
Voraussetzungen für die Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes. Hier
sollen 575 Leistungen von Bund, Länder und Kommunen für Bürgerinnen,
Bürger sowie Unternehmen bis 2022 online angeboten werden.

Derzeit werden vor allem die technischen und organisatorischen
Grundlagen geschaffen, wie ein stadtweites managed LAN (über ca. 200
Gebäude) und Unified Communications, um alle Wege der heute gängigen
Kommunikation unter Berücksichtigung der entsprechenden
Sicherheitsrichtlinien zu ermöglichen.
Daneben gibt es Lösungen wie das 2009 in Betrieb genommene Kita-Portal
und die Online-Baugenehmigung. Für beide durch die Stadt entwickelten
Applikationen ist ein Refresh geplant. Als interne Wissensplattform wurde
ulm|intern entwickelt. Weitere Themen die in 2019 angegangen bzw.
weitergetrieben werden, sind die Onlinebezahlfunktion, die E-Akte, die
digitale Signatur sowie die Verschlüsselung.

5. Angesichts der Disruption unterliegt auch das Verwaltungshandeln
der Erfordernis rasch zu handeln. Inwieweit ist aus ihrer Sicht eine
agilere Verwaltungsorganisation möglich? 
Mehr Agilität ist grundsätzlich notwendig. Verwaltungen sind jedoch keine
Unternehmen, von daher gilt es, das richtige Maß zu finden. Das bedeutet, dass  eine agilere Verwaltung vor allem dort notwendig ist, wo es um Bürgernähe und Services geht. Dort sind es dann vor allem Transparenz und die Nähe der Akteure, welche zu mehr Agilität führen. Diese Haltung müssen wir fördern und mit entsprechenden Methoden unterstützen.

Vielen herzlichen Dank für die Beantwortung der Fragen
Rolf Dindorf

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