E-Government – Zwei neue Pilotprojekte zum Leben erweckt

Rolf Dindorf

Disziplin Dindorf E-Government
Die Metropolregion Rhein-Neckar und die Metropolregion Hamburg arbeiten enger zusammen, um den digitalen Wandel in der öffentlichen Verwaltung zu beschleunigen. Eine entsprechende Vereinbarung unterzeichneten Vertreter beider Regionen.
Im Fokus der Kooperation steht die Zusammenarbeit bei der Konzeption und Erprobung innovativer digitaler Lösungsansätze im Bereich der Planungs- und Bauverwaltung. Ziel ist es, Planungsprozesse sowie Baugenehmigungsverfahren in den kommenden Jahren transparenter, einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen.

Digitalisierung  – Neue Standards für Datenaustausch erproben

Unter dem Dach des nationalen IT-Planungsrates und unter Federführung der Stadt Hamburg wurden zwei Standards entwickelt: „XPlanung“ dient dabei dem verlustfreien Austausch von digitalen Planwerken, angefangen bei der Raumordnung bis hin zur örtlichen Bauleitplanung. „XBau“ ermöglicht den digitalen Datenaustausch zwischen allen am Bauantrags- und Baugenehmigungsverfahren beteiligten Akteuren, z.B. Architekten, Nachbarn oder den sogenannten Trägern öffentlicher Belange. Anfang Oktober 2017 verabschiedete der IT-Planungsrat die Standards. Die beiden Metropolregionen Rhein-Neckar und Hamburg wollen „XPlanung“ und „XBau“ nun gemeinsam in die Praxis bringen.

Zwei neue Pilotprojekte im Rahmen der „Digitalen Modellregion“

Im Rahmen des Projekts „Virtuelles Bauamt“ soll eine webbasierte Antrags- und Kooperationsplattform zur vollständig medienbruchfreien Bearbeitung von Bauanträgen entstehen. Eingebunden sind die 26 unteren Baubehörden in der Metropolregion Rhein-Neckar sowie die drei zuständigen oberen Baubehörden der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Die CIO-Patenschaft liegt beim Land Baden-Württemberg.
Im Rahmen des zweiten Pilotprojekts soll der Standard „XPlanung“ länderübergreifend erprobt und evaluiert werden. Konkretes Ziel des Projekts ist es, neue Möglichkeiten der länderübergreifenden Darstellung sowie der Auswertbarkeit baurechtlicher Festsetzungen zu schaffen. Hierdurch könnten man in Zukunft z.B. einfacher geeignete Standorte für den Wohnungsbau finden.


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