Aufbruch oder Strohfeuer? Ein Blick in den Koalitionsvertrag der Ampel zeigt viele Willensbekundungen zur Modernisierung von Staat und öffentlicher Verwaltung.
So heißt es in der Präambel:
„Deutschland wird nur auf der Höhe der Zeit agieren können, wenn wir den Staat selbst modernisieren.
Wir wollen staatliches Handeln schneller und effektiver machen und besser auf künftige Krisen
vorbereiten. Wir bringen eine umfassende Digitalisierung der Verwaltung voran.“
Manche Aussagen bleiben vage. Letztendlich werden die nächsten vier Jahre zeigen, wohin die Reise in der öffentlichen Verwaltung geht. Damit man nicht über sieben Brücken gehen muss nachstehend wichtige Aussagen des Koalitionsvertrages zum öffentlichen Dienst.
Verwaltungsmodernisierung: Mit Eifer bei der Sache?
- Deutschland muss handlungs- und leistungsfähig sein, insbesondere in Krisenzeiten. Der Staat muss
vorausschauend für seine Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Dazu wollen wir ihn modernisieren, so
dass er Chancen ermöglicht und Sicherheit gibt. Ein Staat, der die Kooperation mit Wirtschaft und
Zivilgesellschaft sucht, mehr Transparenz und Teilhabe in seinen Entscheidungen bietet und mit einer
unkomplizierten, schnellen und digitalen Verwaltung das Leben der Menschen einfacher macht. - Wir werden deshalb Planungs- und Genehmigungsverfahren modernisieren, entbürokratisieren und digitalisieren sowie die Personalkapazitäten verbessern.
- Wir wollen einen grundlegenden Wandel hin zu einem ermöglichenden, lernenden und digitalen Staat,
der vorausschauend für die Bürgerinnen und Bürger arbeitet. - Die Verwaltung soll agiler und digitaler werden. Sie muss auf interdisziplinäre und kreative
Problemlösungen setzen. Wir werden sie konsequent aus der Nutzungsperspektive heraus denken.
Wir wollen das Silodenken überwinden und werden feste ressort- und behördenübergreifende agile
Projektteams und Innovationseinheiten mit konkreten Kompetenzen ausstatten. Wir werden
proaktives Verwaltungshandeln durch antragslose und automatisierte Verfahren gesetzlich
verankern. - Von der Leitung der Ministerien und den Führungskräften im Öffentlichen Dienst erwarten wir, dass
sie eine moderne Führungs- und Verwaltungskultur vorantreiben und für digitale Lösungen sorgen.
Eigeninitiative und Mut der Beschäftigten müssen wertgeschätzt und belohnt werden. - Die Modernisierung des Staates gelingt nur mit einem starken Öffentlichen Dienst. Diesen werden wir
attraktiver gestalten. - Wir fördern und vereinfachen den Personalaustausch und die Rotation zwischen verschiedenen Behörden, zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Verwaltung und Privatwirtschaft. (Wo bleiben die Kommunalverwaltungen?)
- Die Einstellungsvoraussetzungen flexibilisieren wir in Richtung praktischer Berufserfahrungen und stärken das Instrument des Altersgeldes.
- Die Digitalisierung wird zu einem allgemeinen und behördenübergreifenden Kernbestandteil der Ausbildung. (Im Jahr 2021 wird dies durch die Politik erst anerkannt!)
- Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens soll die Möglichkeit der digitalen Ausführung geprüft werden (Digitalcheck).
- Wir werden ein digitales Gesetzgebungsportal schaffen, über das einsehbar ist, in welcher Phase sich
Vorhaben befinden. Dort werden wir öffentliche Kommentierungsmöglichkeiten erproben. - Für eine Personal- und Weiterbildungsoffensive sowie die Digitalisierung auf allen Ebenen streben wir
einen verlässlichen und nachhaltigen Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und
Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern an. - Kompetenzen in der Bundesregierung werden neu geordnet und gebündelt, ein zentrales zusätzliches Digitalbudget eingeführt und Gesetze einem Digitalisierungscheck unterzogen.
- Die Verwaltung wird digitaler und konsequent bürgerorientiert.
- Lösungen durch Automation – wie die automatisierte Auszahlung der Kindergrundsicherung – setzen wir prioritär um.
- Zugleich werden wir durch unsere Maßnahmen zur Fachkräftesicherung dem Personalmangel im
Gesundheitswesen entgegenwirken. - Wir wollen den Pflegeberuf attraktiver machen, etwa mit Steuerbefreiung von Zuschlägen, durch die Abschaffung geteilter Dienste, die Einführung trägereigener Springerpools und einen Anspruch auf familienfreundliche Arbeitszeiten für Menschen mit betreuungspflichtigen
Kindern. - Wir harmonisieren die Ausbildungen u. a. durch bundeseinheitliche Berufsgesetze für Pflegeassistenz,
Hebammenassistenz und Rettungssanitärer und sorgen für eine gemeinsame Finanzierung von Bund
und Ländern. Die akademische Pflegeausbildung stärken wir gemeinsam mit den Ländern. Dort, wo
Pflegefachkräfte in Ausbildung oder Studium bisher keine Ausbildungsvergütung erhalten, schließen
wir Regelungslücken. Professionelle Pflege ergänzen wir durch heilkundliche Tätigkeiten und schaffen
u. a. das neue Berufsbild der „Community Health Nurse“. - Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung.
- Als Lehre aus der Pandemie bedarf es eines gestärkten Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD), der
im Zusammenspiel zwischen Bund, Ländern und Kommunen sichergestellt wird. Wir verlängern beim
Pakt für den ÖGD die Einstellungsfristen und appellieren an die Sozialpartner, einen eigenständigen
Tarifvertrag zu schaffen. Auf der Grundlage des Zwischenberichts stellen wir die notwendigen Mittel
für einen dauerhaft funktionsfähigen ÖGD bereit. - Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung geht in einem Bundesinstitut für öffentliche
Gesundheit am Bundesministerium für Gesundheit auf, in dem die Aktivitäten im Public-Health
Bereich, die Vernetzung des ÖGD und die Gesundheitskommunikation des Bundes angesiedelt sind.
Photo: iStock (c)

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