Ein europäischen Ansatz: Unsere gemeinsame digitale Zukunft

Rolf Dindorf

In einem gestern veröffentlichten Politikpapier präsentiert der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Eckpunkte eines europäischen Wegs in eine gemeinsame digitale Zukunft.

Nach Überzeugung des Beirats sollte Deutschland während seiner EU-Ratspräsidentschaft 2020 an den Green Deal der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen anknüpfen und auf eine enge Verzahnung von digitalem Wandel und Nachhaltigkeit hinwirken.

In der EU eröffnen sich derzeit zwei Gelegenheitsfenster: Die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen müssen umgesetzt und das 8. Umweltaktionsprogramm diskutiert und verabschiedet werden.

Der WBGU empfiehlt, ökologische und soziale Ziele, die durch Digitalisierung erreicht werden können, gleichrangig mit wirtschaftlichen zu verfolgen, etwa durch die europäische Digitale Agenda, die Strategie für Künstliche Intelligenz (KI) der EU-Kommission oder im Rahmen des Programms Digitales Europa. Bereits frühzeitig sollten dabei negative (Neben-)Effekte identifiziert und minimiert werden.

Die EU-Datenpolitik konzentriert sich bisher auf den Schutz personenbezogener Daten und die Verwendung von Daten öffentlicher Stellen. Dies greift aus Sicht des WBGU zu kurz: Auch die Zugänglichkeit und Weiterverwendung (nicht personenbezogener) Daten der Privatwirtschaft sollten verbessert werden, um gemeinwohlorientierte Daten und digitalisierte (Wissens-)Güter zu schaffen. Dies ist grundlegend für wohlfahrtssteigernden Wissenszuwachs sowie Nachhaltigkeitspolitik und fördert marktwirtschaftlichen, machtbegrenzenden Wettbewerb.

Individuelle Teilhabe, Persönlichkeitsentfaltung, Umweltschutz, fairer Wettbewerb und eine funktionierende digitale Öffentlichkeit setzen Zugang zu Daten und Diensten voraus. Deren fast ausschließlich privatwirtschaftliche Bereitstellung erfolgt nicht immer im Gemeinwohlinteresse. Das Verständnis von Daseinsvorsorge im Digitalen Zeitalter sollte daher erweitert werden: Aufgabe der EU ist nach Überzeugung des WBGU, öffentlich-rechtliche digitale und digitalisierte Infrastrukturen zu schaffen bzw. zu gewährleisten, um alternative, öffentlich-rechtliche (Basis-)Dienste anzubieten.

Die EU sollte bei Anwendung und Entwicklung von KI-Systemen konsequent ihrem wertebasierten Ansatz folgen: Eine (Rahmen-)Gesetzgebung für Entwicklung und Umgang mit KI ist dringend nötig, da ethische Leitlinien und Debatten allein nicht genügen, um eine entsprechende Gestaltung und Anwendung zu gewährleisten. Zudem sollte die Forschung zu erklärbarer und abgesicherter, d. h. verlässlich verifizierter und validierter KI gefördert und genutzt werden, um vertrauenswürdige, faire und zurechnungsfähige Verfahren sicherzustellen.

Photo: iStock (c)


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