E-Government kommt voran – Thüringer Landesregierung beschließt modernstes Gesetz

Rolf Dindorf

Personalmanagement Mut öffentlicher Dienst
Die E-Government-Nutzung in Deutschland stagniert auf relativ niedrigem Niveau. Nur vier von zehn Internetnutzern nahmen im letzten Jahr Online-Angebote der Behörden in Anspruch. Das hat nicht nur mit der mangelnden Bekanntheit der Angebote zu tun, auch die Anschaffung zusätzlicher Hardware, etwa für den neuen elektronischen Personalausweis, aber auch Fragen der Datensicherheit, insbesondere aber auch die nicht durchgängig digitale Abwicklung der Behördenabläufe sind Hemmschuh.

Das Thüringer E-Government-Gesetz in Verbindung mit der IT-Strategie des Freistaats will diese Hindernisse mit konkreten Maßnahmen beseitigen.  Ein Meilenstein: Bis zum 1.1.2019 sollen in Thüringen überall die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen.

In Thüringen sind die Verwaltungen künftig mit mehr Highspeed verbunden. Täglich werden rund 130.000 E-Mails und 112.000 Telefonate innerhalb des Verwaltungsnetzes geführt. Mit der erfolgreichen Neuausschreibung steigt die Leistung des Thüringer Sprach- und Datennetzes deutlich und das flächendeckend – bis zum letzten Forsthaus. Das Thüringer Datennetz ist sicherheitszertifiziert. Das ist in diesem Umfang einmalig in Deutschland. Etwa 12,6 Millionen Euro jährlich kostet der Betrieb des Thüringer Landesdatennetzes.

Zentrale Regelungsinhalte sind:

1. Übersichtlichkeit und Einfacher Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren:
Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein.
2. Sichere Datenverbindung: Für alle zentralen digitalen Verfahren stehen das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
3. Servicekonto – und sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, muss sich künftig nur einmal anmelden und kann dann elektronische Verwaltungsleistungen nutzen.
4. elektronische Bezahlfunktion: Verbindlich müssen Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen. Das Finanzministerium gibt den Kommunen hier wie auch bei anderen Vorhaben Hilfestellung.
5. Durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren: Ein zentraler Punkt ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit. Die Thüringer Landesverwaltung soll bis Ende 2022 vollständig auf die elektronische Akte umgestellt werden. Aber auch kommunale Behörden und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten.


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